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Veröffentlicht am 14. August 2024

Gewährleistung der Versorgung mit In-vitro-Diagnostika und mehr Transparenz bei Medizinprodukten

Bern, 14.8.2024 - Das Eidgenössische Departement des Innern hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 14. August 2024 darüber informiert, dass die Übergangsfristen für die neuen Anforderungen an In-vitro-Diagnostika im Schweizer Recht angepasst und entsprechend der EU-Regelung verlängert werden sollen. Zudem sollen die vereinfachten Kennzeichnungspflichten für bestimmte In-vitro-Diagnostika unbefristet weitergeführt werden. Die bereits verankerte Pflicht zur Registrierung von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika in einer zentralen Datenbank soll per 2026 in Kraft gesetzt werden.