Veröffentlicht am 26. Mai 2026
FAQ zu Zusammenspiel AGOV & e-ID – für Behörden (agov.ch/abc)
Nein, AGOV bleibt der Authentifizierungsdienst der Schweizer Behörden, also das Loginsystem für das Schweizer E-Government. Denn mit der e-ID alleine kann kein Login durchgeführt werden, die e-ID braucht das loginvermittelnde System AGOV. Vereinfacht gesagt handelt es sich bei der e-ID um eine digitale Identitätskarte auf dem Smartphone.
Die e-ID kann in AGOV direkt als Loginfaktor genutzt werden.
Die Bedienung ist wie folgt: Behördenapplikation aufrufen, AGOV-Loginvorgang starten, e-ID vorweisen, schon ist man eingeloggt.
Die e-ID vorweisen bedeutet konkret: mit der Wallet-App auf dem Smartphone (in der die e-ID gespeichert ist) den QR-Code der e-ID auf der AGOV-Seite scannen. Die Wallet-App heisst swiyu. Verwendung der e-ID mit AGOV kurz erklärt.
Die bisherigen AGOV-Loginfaktoren AGOV access App und FIDO-Sicherheitsschlüssel funktionieren weiterhin, Endnutzende haben die freie Wahl und können diese Loginfaktoren sogar wechselnd nutzen, mit demselben AGOV-Konto.
Die e-ID-Nutzung in AGOV hat einen sehr wünschenswerten Effekt: Das betroffene AGOV-Konto gilt dann automatisch als substanziell identitätsgeprüft. Dieser Status kann auch erreicht werden, indem die e-ID nie als AGOV-Loginfaktor verwendet, sondern einmalig auf agov.ch/me registriert wird.
Wenn AGOV-Endnutzende eine substanzielle Identitätsprüfung in AGOV wünschen, ohne Einsatz der e-ID, steht die Online-Identitätsprüfung mit physischem Ausweis in AGOV weiterhin zur Verfügung. Die Transaktionskosten gehen dabei zulasten der Behörde oder zulasten der Endnutzenden (falls die Online-Selbstbezahlung durch die Behörde in AGOV aktiviert wurde).Nein, die E-Government-Nutzenden loggen sich weiterhin mittels AGOV in die Behördenapplikationen ein und haben dabei die freie Wahl, ob sie die e-ID hierfür einsetzen wollen, also als direkten Loginfaktor in AGOV vorweisen wollen, oder nicht. Konsultieren Sie hierzu auch die FAQ A.2.
Ja, die e-ID kann in allen Fällen zur Anmeldung bei AGOV verwendet werden, auch in solchen, die keine Identitätsprüfung erfordern.
Die AGOV-Nutzenden haben bezüglich der Loginfaktoren die freie Wahl zwischen AGOV access App, FIDO-Sicherheitsschlüssel und Schweizer e-ID und können diese Loginfaktoren auch wechselnd einsetzen, mit demselben AGOV-Konto. Damit ist das politische Gebot der e-ID-Freiwilligkeit technisch umgesetzt.
Auf Konfigurationsebene ist es grundsätzlich möglich, dass AGOV für die Anmeldung bei bestimmten Applikationen ausschliesslich die Schweizer e-ID als AGOV-Loginfaktor akzeptiert. Dabei müssen jedoch die Rechtsgrundlagen für solche Konfigurationen und die Umsetzung des politischen Gebotes der e-ID-Freiwilligkeit – hier also ausserhalb von AGOV – berücksichtigt werden.Nein, ein AGOV-Login bleibt für die Zielapplikationen immer ein Original-AGOV-Login, auch wenn die e-ID als Loginfaktor eingesetzt wird.
Wenn Sie die Nutzung der e-ID empfehlen, kann dies für Ihre Behörde den Vorteil mit sich bringen, dass keine Identitätsprüfungskosten anfallen (vorausgesetzt, Ihre Applikationen setzen AGOV-Identitätsprüfungen voraus). Dabei ist jedoch das politische Gebot der Freiwilligkeit der e-ID zu beachten.
Da es sehr benutzerfreundlich ist, sich über AGOV direkt mit der e-ID in Applikationen einzuloggen, macht AGOV die e-ID als Loginfaktor prinzipiell attraktiv. Die e-ID-Nutzung kann grafisch in den Vordergrund gestellt werden, indem der Loginfaktor e-ID als Primärvariante dargestellt wird. Darauf wird jedoch vorerst verzichtet, weil die Nutzung der AGOV access App als Primärvariante schweizweit verbreitet ist.
Im Bereich der Identitätsprüfungen in AGOV wird den Endnutzenden der Einsatz der e-ID empfohlen und nicht die kostengenerierenden Varianten.Wird die e-ID zur Identitätsprüfung anstelle der kostengenerierenden privatwirtschaftlichen Identitätsprüfungsmethoden in AGOV eingesetzt, fallen für die Behörden keine Kosten an. Vgl. FAQ A.2 und FAQ A.8, je letzter Absatz.
Im e-ID-Ökosystem der Schweiz wird es viele digitale Nachweise geben. Dies können sein: Personalausweise, Niederlassungsbewilligungen, Maturitätszeugnisse, Fahrausweise, Immatrikulationsausweise, Mitgliederausweise und viele mehr. AGOV ist in der Lage, sämtliche digitalen Nachweise aus dem Schweizer e-ID-Ökosystem an Zielapplikationen zu übermitteln, und zwar als Attribute im OIDC- respektive SAML-Kontext. Die Zielapplikationen müssen AGOV mitteilen, welche digitalen Nachweise beim Login erfasst werden müssen und ob diese Erfassung optional oder verpflichtend ist.
Weder e-ID noch AGOV sind elektronische Signaturen oder Auslöser von digitalen Signaturen oder Signaturdienste. Will eine Behörde Dokumente elektronisch signieren lassen, ist das AGOV-Login in den Signaturprozess selbst nicht involviert, möglicherweise aber das Login in den Datenraum, in dem das entsprechende Dokument liegt oder in den es hochgeladen werden soll.
Die Benutzerfreundlichkeit steigt, wenn keine digitalen Signaturen für Willensbekundungen notwendig sind, sondern das eigentliche AGOV-Login hierfür genügt. Behörden haben die Gültigkeit hochwertiger AGOV-Logins als Willensbekundung bereits eingeführt und rechtlich verankert (vgl. Willensbekundung mit und ohne QES im AGOV/e-ID-Kontext).Die Schweizer e-ID selbst unterscheidet nicht zwischen privaten, geschäftlichen oder anderen Handlungskontexten. Sie repräsentiert die natürliche Person.
AGOV kann dagegen unterschiedliche Kontokontexte abbilden. Ab 2027 kann ein AGOV-Konto als Business Account (agov.ch/biz) deklariert werden. Für private Nutzung wird ein privates AGOV-Konto empfohlen.
Ein Business Account bleibt ebenfalls das Konto einer natürlichen Person. Es ist mit einer geschäftlichen E-Mail-Adresse und dauerhaft mit deren E-Mail-Domain verbunden. Die Eigenschaft Business Account kann beim Login an die Zielapplikation weitergegeben werden.
Damit bestätigt AGOV jedoch keine Organisationszugehörigkeit, Anstellung, Rolle, Vertretungs- oder Zeichnungsberechtigung. Die rechtliche und fachliche Bedeutung des Handlungskontexts wird weiterhin durch die jeweilige Zielapplikation bestimmt.
Eine Person kann mehrere AGOV-Konten besitzen und dieselbe Schweizer e-ID als Loginfaktor mit mehreren dieser Konten verbinden.
Für juristische Personen handeln natürliche Personen und letztere nutzen hierfür AGOV mit oder ohne Einsatz der e-ID. Vgl. auch FAQ A.14.
AGOV kann bestimmte deklaratorische Kontextinformationen kennen und an die Zielapplikation weitergeben. Dazu gehört ab 2027 insbesondere, ob das verwendete AGOV-Konto als Business Account deklariert ist und – soweit vorgesehen – ob Shared Use deklariert wurde.
Dies ist jedoch nicht mit einer rechtlich oder fachlich geprüften Rolle gleichzusetzen.
AGOV bestätigt damit insbesondere keine Anstellung, Organisationszugehörigkeit, Funktion, Stellvertretung, Vertretungs- oder Zeichnungsberechtigung. Ob eine Person in einer konkreten Transaktion für eine Organisation handeln darf, bestimmt und prüft die jeweilige Zielapplikation beziehungsweise deren Berechtigungssystem.
Zusätzliche digitale Nachweise aus dem Schweizer e-ID-Ökosystem können weitere Informationen bereitstellen, sofern die Zielapplikation diese benötigt.
AGOV ist kein allgemeiner Issuer fachlicher Nachweise anderer Behörden oder Organisationen. Eine Wohnsitzbestätigung wird beispielsweise weiterhin von der dafür zuständigen Stelle ausgestellt.
AGOV kann jedoch selbst als Issuer von Verifiable Credentials auftreten, wenn der Nachweis eine Tatsache betrifft, die AGOV selbst feststellt und verantwortet.
Ein konkretes Beispiel ist die Mail Domain ID (MDID). Über agov.ch/me kann AGOV ein Verifiable Credential ausstellen, das bestätigt, unter welcher E-Mail-Domain und zu welchem Zeitpunkt für die betreffende Person zuletzt der Empfang einer E-Mail nachgewiesen werden konnte.
Daneben kann AGOV digitale Nachweise anderer Issuer aus dem Schweizer e-ID-Ökosystem entgegennehmen und deren Angaben im Rahmen einer Authentisierung an Zielapplikationen vermitteln.
Auf physischen Ausweisen sind weder E-Mail-Adresse noch Wohnadresse vermerkt, da diese Daten zu oft ändern. Dieselbe Überlegung gilt für die Schweizer e-ID. AGOV ergänzt die Ergebnisse von Loginvorgängen, bei denen die e-ID direkt eingesetzt wird, immer um diese Angaben, damit die Zielapplikationen immer einen vollwertigen original-geformten AGOV-Authentifizierungstoken erhalten. Ausnahme: Wenn Behörden für bestimmte Zielapplikationen genau diese Datenergänzung deaktivieren (bis jetzt gibt es keinen solchen Fall und keinen plausiblen Use-Case).
AGOV stellt keine Maschinen-Identitäten zur Verfügung. Im Falle von Automatisierung muss sich die natürliche Person zuerst einloggen und danach die Automatisierung starten, also z. B. den KI-Agenten.
Wenn Sie Ihre Applikationen mit AGOV verbinden, ist kein separater e-ID-Anschluss mehr notwendig, AGOV vermittelt die e-ID an Ihre Applikationen. Füllen Sie das richtige Formular unter agov.ch/contact aus.
Nein. Die e-ID können Sie generell nur mit einem e-ID-kompatiblen Smartphone einsetzen. Dies gilt für die Nutzung der e-ID in AGOV und anderswo. Sie können jedoch AGOV ohne e-ID einsetzen: Die AGOV-Nutzung ohne e-ID und ohne Smartphone funktioniert mit einem FIDO-Sicherheitsschlüssel (agov.ch/fido). Und Sie können auch die e-ID in AGOV hinterlegen, indem Sie sie als via https://rio.agov.ch als Identitätsprüfungsmethode einsetzen, und danach AGOV ohne e-ID verwenden.
Schematischer Vergleich:
VARIANTE AGOV-LOGIN MIT e-ID:
e-ID in swiyu App → AGOV-Konto → einloggen → Zielapplikation
VARIANTEN AGOV-LOGIN OHNE e-ID:
AGOV access App → AGOV-Konto → einloggen → Zielapplikation
FIDO-Sicherheitsschlüssel → AGOV-Konto → einloggen → Zielapplikation
Weiterführende Informationen
- Zurück zu den Informationen für Behörden.
- Zu den allgemeinen Fragen & Antworten.
- Zu den AGOV-Videos für Behörden.