Bundesrat möchte die Rechtssicherheit des Drug Checking stärken
Bern, 24.06.2026 — Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Drug Checking eine wesentliche Massnahme zur Schadensminderung und Frühintervention darstellt. In Zukunft möchte er die Rechtssicherheit dieser Praxis stärken und die Qualität der Angebote gewährleisten. Dies geht aus einem Bericht hervor, den er an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 verabschiedet hat.
Beim Drug Checking können Konsumierende Proben psychoaktiver Substanzen kostenlos und anonym analysieren und kontrollieren lassen, um deren Zusammensetzung zu bestimmen. Mit diesem an festen Standorten, im Partymilieu (Festivals oder Clubs) oder in Kontakt- und Anlaufstellen angebotenen Dienst können verschiedene Zielgruppen erreicht werden. Dabei informieren spezialisierte Mitarbeitende die Nutzenden über die mit dem Substanzkonsum verbundenen Risiken. Das Drug Checking verbessert den Kenntnisstand der Konsumierenden, trägt zur Änderung von Risikoverhalten bei und erleichtert den Zugang zu Unterstützungsangeboten. Es ermöglicht auch, einen problematischen Konsum zu erkennen, bevor er chronisch wird. Schliesslich kann es wertvolle qualitative und quantitative Daten zum Markt für illegale Substanzen in der Schweiz liefern.
Das Ende der 1990er-Jahre im Rahmen der Vier-Säulen-Drogenpolitik eingeführte Drug Checking hat sich nach und nach als zentrales Instrument der Schadensminderung etabliert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass es angesichts der Verbreitung besonders gefährlicher Produkte wie synthetischer Opioide oder bestimmter neuer psychoaktiver Substanzen nach wie vor vollumfänglich gerechtfertigt ist. Die Beibehaltung oder sogar Ausweitung dieser Angebote ist daher zweifellos sehr wichtig. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, will der Bundesrat die entsprechenden rechtlichen und fachlichen Grundlagen überprüfen und anpassen.
Klärung der Rechtsgrundlagen und Vereinfachung der Bewilligungsverfahren
Drug-Checking-Tätigkeiten und Substanzen, die zur Analyse abgegeben werden, unterliegen den strengen rechtlichen Vorgaben des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG). Diese Vorgaben sehen je nach Art der Substanz eine Bewilligung des Kantons, von Swissmedic oder des Eidgenössischen Departements des Innern vor. Durch die Vielzahl der Akteure gestalten sich das Bewilligungsverfahren und die Umsetzung komplex. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulats Molina Fabian «Drug Checking in der Schweiz. Mit welchen Massnahmen kann das bestehende Angebot unterstützt und verbessert werden?» (22.4047) schlägt der Bundesrat vor, die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung des Drug Checking zu klären und die Bewilligungsverfahren bei einer nächsten Revision des BetmG zu vereinfachen. So empfiehlt er die Einführung einer Regelung, die eine einzige, vom zuständigen Kanton erteilte Bewilligung für alle Drug-Checking-Tätigkeiten vorsieht. Die Umsetzung von schadensmindernden Massnahmen liegt nämlich in der Zuständigkeit der Kantone. Da diese bereits bestimmte Bewilligungen in diesem Bereich erteilen, dürfte dies keinen bedeutenden administrativen Zusatzaufwand mit sich bringen. Der Bundesrat schlägt zudem die Konkretisierung bestimmter Anforderungen und Rahmenbedingungen vor, um die Qualität und Sicherheit der Drug-Checking-Angebote zu gewährleisten.
Bessere Nutzung der Drug-Checking-Daten
Der Bundesrat spricht sich in seinem Bericht auch für eine bessere Nutzung der quantitativen Daten aus dem Drug Checking zum Monitoring des Markts für illegale Substanzen aus. Das Bundesamt für Gesundheit prüft zu diesem Zweck die Einbindung dieser Daten in ein nationales Substanzmonitoring-System.
Weitere Informationen
- Drug Checking
- Perspektiven der Drogenpolitik bis 2030
- Massnahmenplan zur Nationalen Strategie Sucht
- Forschungsberichte Drogen: «Studie zu den Effekten der Drug-Checking-Angebote in der Schweiz»