Inkraftsetzung der gesetzlichen Grundlagen für die Prümer Zusammenarbeit und das Eurodac-Protokoll
Bern, 13.06.2025 — Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Juni 2025 die Inkraftsetzung der für die Umsetzung der Prümer Zusammenarbeit erforderlichen Gesetzesänderungen beschlossen. Diese Zusammenarbeit ermöglicht einen effizienten grenzüberschreitenden Austausch von DNA-Profilen, Fingerabdrücken sowie Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten mit verschiedenen europäischen Staaten zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität. Zudem hat der Bundesrat die Inkraftsetzung der nötigen Gesetzesänderungen zum Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die Eurodac-Datenbank (Fingerabdrücke von Asylbewerbern) zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus beschlossen.
Die eidgenössischen Räte haben bereits im Oktober 2021 die gesetzlichen Grundlagen für diese vertiefte europäische Zusammenarbeit in der Strafverfolgung geschaffen. Seither erfolgte in Etappen die technische Umsetzung. Bis 2027 sollen alle notwendigen Gesetzesänderungen in Kraft treten und alle technischen Voraussetzungen zur Anwendung der neuen Möglichkeiten geschaffen sein:
- 1. August 2025: Inkraftsetzung der Änderungen des Strafgesetzbuchs (StGB) und von Artikel 111j Absatz 6 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG). Diese Anpassungen ermöglichen den automatisierten Abgleich von Fingerabdruckdaten und den Zugriff auf Fahrzeug- und Fahrzeughalterdaten im Rahmen der Prümer Zusammenarbeit.
- Januar 2027: Inkraftsetzung der Änderungen des Asylgesetzes (AsylG) und des DNA-Profil-Gesetzes, die den Abgleich von DNA-Profilen mit anderen europäischen Staaten ermöglichen und die technischen Voraussetzungen für eine vollumfängliche Nutzung der Prümer Zusammenarbeit schaffen.
- Inkraftsetzung der Absätze 1 – 5 des Artikel 111j AIG. Damit wird der Zugriff von Strafverfolgungsbehörden auf die EU-Datenbank für Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern unter bestimmten Konditionen möglich.
Die Prümer Zusammenarbeit basiert auf dem am 27. Juni 2019 ratifizierten Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Mit dem am 1. März 2023 in Kraft getretenen Abkommen soll die polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität verbessert werden. Es bildet die Grundlage für einen automatisierten und sicheren Informationsaustausch zwischen der Schweiz und den mitunterzeichnenden europäischen Staaten - vor allem im Bereich der biometrischen Identifikation.
Das Eurodac-Protokoll haben die Schweiz, die EU und das Fürstentum Liechtenstein am 27. Juni 2019 im Rahmen der Dublin-Zusammenarbeit abgeschlossen. Es ermöglicht Strafverfolgungsbehörden bei schweren Straftaten sowie Terrorismusverdacht im Einzelfall den Zugriff auf die EU-Datenbank für Fingerabdruckdaten von Asylbewerbern. Ein solcher Zugriff bedarf vorgängig immer einer Abfrage in den nationalen Fingerabdruckdatenbank, dem Schengener Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenbanken der Prümer Polizeikooperation.
In beiden Fällen muss ein bestehender Vertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein aktualisiert und ergänzt werden. Mit dem heutigen Beschluss hat der Bundesrat auch dieses Vorhaben genehmigt. Die Notenaustausche dazu erfolgen später im Jahr.