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Veröffentlicht am 5. Oktober 2026

AGOV im Business

Menschen führen AGOV-Loginvorgänge in unterschiedlichen Kontexten durch, zum Beispiel für sich selbst als Privatperson oder handelnd für eine Firma, einen Verein und so weiter. Alle Handlungen, die nicht als Privatperson erfolgen, werden unter dem Begriff «Business» zusammengefasst.

2027 führt AGOV das Attribut «Business Account» ein (Spezifikation). Die Person eröffnet dediziert ein AGOV-Konto, markiert dieses als Business Account und verbindet es mit ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse, die unter der Domain der Firma geführt werden muss. Die Domain der E-Mail-Adresse kann danach nicht mehr geändert werden.

Die Empfangsbereitschaft dieser E-Mail-Adresse wird nicht nur beim Onboarding geprüft, sondern von AGOV jährlich rezertifiziert – oder häufiger, wenn Zielapplikationen von AGOV dies verlangen.

Das Attribut «Business Account» wird von AGOV in den Authentifizierungstokens (OIDC/SAML) weitergegeben. Die Relying Parties können darauf reagieren und beispielsweise gewisse Zugänge nur für Business Accounts oder nur für Nicht-Business-Accounts gewähren (Video).

Bedeutung für Organisationen

Firmen erhalten bei Business Accounts einen Aktionsraum bezüglich der Governance, zum Beispiel Möglichkeiten zum Identitätsentzug. So können Sie sich bereits heute vorbereiten.

Bedeutung für Behörden und Verwaltung

AGOV eignet sich damit auch als Login für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Behörden. Behörden können solche Mitarbeitendenlogins eindeutig als eigene geschäftliche Logins erkennen, entsprechend behandeln und in ihre Ein- und Austrittsprozesse integrieren.

Auch für Enrollment- und Recovery-Prozesse beim Login am digitalen Arbeitsplatz kann AGOV als Vertrauensbasis eingesetzt werden. Dies ermöglicht Behörden, plattformübergreifende und stärker unter eigener Kontrolle stehende Arbeitsplatzarchitekturen zu entwickeln, Abhängigkeiten von einzelnen Plattform- und Cloud-Anbietern zu reduzieren und damit ihre digitale Souveränität zu stärken. Weitere Informationen: agov.ch/workplace.

Rechtliche Bedeutung der Business Accounts und ihrer Verbindung mit der geschäftlichen E-Mailadresse

Die Deklaration eines AGOV-Kontos als Business Account und die damit verbundene geschäftliche E-Mail-Adresse entfalten für sich genommen keine Rechtswirkung. Handelnde Person bleibt die natürliche Person. Ob und in welchem Umfang ihre Handlungen einer Organisation zugerechnet werden können oder für diese zulässig sind, wird von AGOV weder festgestellt noch deklariert. Es ist Sache der Zielsysteme der Relying Parties, die deklaratorischen Eigenschaften eines Business Accounts auszuwerten und deren Bedeutung im jeweiligen fachlichen und rechtlichen Kontext zu bestimmen.

Bedeutung für die Personenbindung und Nutzung durch mehrere Personen

Die Einführung des Business Account weicht die Personenbindung von AGOV-Konten nicht auf: Ein AGOV-Konto repräsentiert weiterhin genau eine natürliche Person. Nicht im Widerspruch dazu ist, dass bei einem Business Account freiwillig deklariert werden kann, wenn das Konto von mehr als einer Person genutzt wird («Shared Use»). Diese Deklaration ändert die Personenbindung nicht, sondern schafft zusätzliche Transparenz und ermöglicht den Zielapplikationen, auf eine gemeinsame Nutzung angemessen zu reagieren. Die repräsentierte natürliche Person trägt weiterhin die Verantwortung für das Konto und dessen Nutzung. Weitere Informationen: FAQ 1.28 «Weichen AGOV Business Accounts und eine allfällige ‹Shared Use›-Deklaration die Personenbindung von AGOV-Konten auf?» sowie der Artikel «Theoretische Grundlagen der ‹Shared Use›-Deklarationsmöglichkeit in AGOV».

Weitere Ambitionslevel nach der primären Einführung der Business Accounts

Ein nächstes Ambitionslevel besteht darin, dass Organisationen ihre E-Mail-Domain in AGOV claimen und mit verbindlichen Registerdaten verknüpfen können. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Verifikation über DNS-Einträge sowie die Verbindung mit dem UID-Register und verwandten Registern.